Viele Leitungskräfte sind der Meinung, dass die Entlassung eines Mitarbeiters gegen das Votum des BR nicht möglich sei. Doch das stimmt nicht. Der Betriebsrat hat zwar bei jeder Kündigung – unabhängig davon, ob sie ordentlich oder fristlos ausgesprochen werden soll – ein zwingendes Anhörungsrecht. Doch im Ergebnis verhindern kann er die Kündigung nicht.
Vollständige Information ist Pflicht
Als Arbeitgeber müssen Sie den BR vollständig und wahrheitsgemäß über die geplante Kündigung informieren. Dazu gehören die Personaldaten, die Art der Kündigung, die Kündigungsgründe sowie alle Umstände, die für die Bewertung des Falls relevant sind.
Mein Tipp:
Legen Sie bereits hier alle Informationen so aufbereitet auf den Tisch, wie Sie es auch vor dem Arbeitsgericht tun würden.
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