Wie ein Arbeitsverhältnis endet, prägt den Gesamteindruck des Zeugnisses. Fehlen Angaben zum Beendigungsgrund, führt dies zu Misstrauen bei zukünftigen Arbeitgebern und fast zwangsläufig zu Korrekturwünschen der ehemaligen Mitarbeitenden. Um das zu vermeiden, sollte deshalb der Beendigungsgrund im Zeugnis – unter der Verwendung der Zeugnissprache – genannt werden.
Fallbeispiel aus der Pflege
Eine Pflegekraft beendet nach 8 Jahren das Arbeitsverhältnis, um in den ambulanten Bereich zu wechseln. Im Zeugnis steht lediglich: „Das Arbeitsverhältnis endete am 31. Oktober 2025.“ Die Mitarbeiterin bittet um die Ergänzung „auf eigenen Wunsch“. Sie befürchtet, sonst könne der Eindruck entstehen, ihr sei vonseiten der Pflegeeinrichtung gekündigt worden.
Warum der Beendigungsgrund ins Zeugnis gehört
Das Arbeitszeugnis muss klar, wahr und vollständig sein (§ 109 Gewerbeordnung). Zwar ist die Angabe des Beendigungsgrundes gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, sie ergibt sich aber aus dem Gebot der Zeugniswahrheit: Wird der Anlass der Beendigung verschwiegen, macht dies das Zeugnis unvollständig.
In der Praxis bedeutet das:
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