Als Pflegefachkraft begleiten Sie regelmäßig Begutachtungen. Waren diese bislang stets mit einem Besuch des Gutachters in einer Pflegeeinrichtung oder der Häuslichkeit des Pflegekunden verbunden, so ist mittlerweile das strukturierte Telefoninterview das Mittel der Wahl, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Durch das Digital-Gesetz wurden zudem auch die rechtlichen Möglichkeiten für Videobegutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit geschaffen. Mehr zur Überarbeitung der Begutachtungsrichtlinie können Sie in Ausgabe 4/2024 von „Praxis: Altenpflege“ nachlesen.
Protokolle bringen Fehler ans Licht
Völlig unabhängig davon, wie die Begutachtung abläuft – es macht absolut Sinn, diese zu protokollieren:
- Teilweise vergeht ein langer Zeitraum vom Zeitpunkt der Begutachtung bis zur Vorlage des Gutachtens durch den Pflegekunden bzw. dessen Angehörige.
- Häufig kann man sich dann an Details der Begutachtung gar nicht mehr erinnern. Umso schwerer ist es dann, dem Gutachter einen möglichen Fehler oder eine Nachlässigkeit nachzuweisen. Vielleicht sind relevante Sachverhalte von diesem gar nicht zur Kenntnis genommen worden, die einen höheren Pflegegrad begründet hätten.
- Ein Formfehler wäre auch die Durchführung eines telefonischen Interviews oder einer videogestützten Begutachtung, obwohl dies ausdrücklich vom Pflegekunden abgelehnt wird.
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