Viele Diabetiker tragen Insulinpumpen. Diese Sensoren werden unter die Haut implantiert. Als Diabetologe führe ich solche Implantationen regelmäßig durch. Einige der modernen CGM-Geräte (Continuous Glucose Monitoring) die eine kontinuierliche Blutzuckermessung ermöglichen, gewährleisten die automatische Insulinabgabe durch eine integrierte Insulinpumpe. Wie rechne ich diese Leistung bei meinen Privatpatienten ab?
Meine Antwort: Für die subkutane Implantation eines Sensors rechnen Sie die GOÄ-Ziffer 2421 analog ab. Vergessen Sie nicht, für die ambulante Durchführung zusätzlich die Zuschlagsziffer 443 zu berechnen.
Für eine durchgeführte Lokalanästhesie dürfen Sie die GOÄ-Ziffer 490 ansetzen. Gemäß § 10 der GOÄ können Sie natürlich zusätzlich die Auslagen berechnen. Für die Schulung und Anleitung zur Nutzung eines CGM-Gerätes im Rahmen der Diabetestherapie können Sie die GOÄZiffer 33 („Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten …“) ansetzen.
Wichtig zu wissen:
Es handelt sich hierbei um eine ärztliche Leistung. Sie müssen sie also selbst erbracht haben, um sie abrechnen zu dürfen!