Leserfragen

„Was darf ich für eine Insulinpumpe abrechnen?“

Viele Diabetiker tragen Insulinpumpen. Diese Sensoren werden unter die Haut implantiert. Als Diabetologe führe ich solche Implantationen regelmäßig durch. Einige der modernen CGM-Geräte (Continuous Glucose Monitoring) die eine kontinuierliche Blutzuckermessung […]

Renate Tief

29.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Viele Diabetiker tragen Insulinpumpen. Diese Sensoren werden unter die Haut implantiert. Als Diabetologe führe ich solche Implantationen regelmäßig durch. Einige der modernen CGM-Geräte (Continuous Glucose Monitoring) die eine kontinuierliche Blutzuckermessung ermöglichen, gewährleisten die automatische Insulinabgabe durch eine integrierte Insulinpumpe. Wie rechne ich diese Leistung bei meinen Privatpatienten ab?

Meine Antwort: Für die subkutane Implantation eines Sensors rechnen Sie die GOÄ-Ziffer 2421 analog ab. Vergessen Sie nicht, für die ambulante Durchführung zusätzlich die Zuschlagsziffer 443 zu berechnen.

Für eine durchgeführte Lokalanästhesie dürfen Sie die GOÄ-Ziffer 490 ansetzen. Gemäß § 10 der GOÄ können Sie natürlich zusätzlich die Auslagen berechnen. Für die Schulung und Anleitung zur Nutzung eines CGM-Gerätes im Rahmen der Diabetestherapie können Sie die GOÄZiffer 33 („Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten …“) ansetzen.

Wichtig zu wissen:

Es handelt sich hierbei um eine ärztliche Leistung. Sie müssen sie also selbst erbracht haben, um sie abrechnen zu dürfen!