Frage: „Ich höre in letzter Zeit immer mal wieder vom sogenannten Hinweisgeberschutzgesetz. Was kann ich mir darunter vorstellen und ist es für mich als Pflegefachkraft auch relevant?“
Antwort: Auf jeden Fall, denn der Name verrät es schon ein bisschen: Mit diesem Gesetz sollen Hinweisgeber geschützt werden. Konkret heißt das, Personen, die Missstände z. B. im eigenen Betrieb melden, müssen die Sicherheit haben, dass das Anzeigen von Missständen nicht zu negativen Konsequenzen für sie führt. Man möchte damit unter anderem auch den Anreiz setzen, dass sich Hinweisgeber erst intern melden, bevor sie sich an externe Stellen wenden.
Ihr Arbeitgeber sollte mittlerweile ein festes Prozedere für Meldungen/Hinweise etabliert haben. Prüfen Sie im Betrieb nach: Gibt es einen Standard zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes?
In diesem sollte mindestens definiert sein:
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