Viele Ärzte tun sich schwer damit, ihren Patienten in einfachen Worten zu erläutern, wie es um diese gesundheitlich steht. Sie flüchten sich dann in Fachsprache, die für den medizinischen Laien unverständlich ist. Häufig wendet sich der Betroffene anschließend an den Pflegemitarbeiter.
Was klar gesagt werden muss: Nur Ärzte dürfen eine Diagnose mitteilen. Nichtsdestotrotz kann es Ihnen passieren, dass einer Ihrer zu Pflegenden im Nachgang des „breaking bad news“ von Ihnen eine Übersetzung der „schlechten Nachricht“ erwartet. Schon 2006 haben die Ärzte Vogel, Helmes und Bengel bei Patienten und Angehörigen nachgefragt, was diese von Arzt-Patienten-Gesprächen erwarten. Lesen Sie in der Übersicht, welche Wünsche und Befürchtungen von den Probanden geäußert wurden.
Bieten Sie sich als Übersetzer an
Für viele zu Pflegende werden die Mitarbeiter der ambulanten bzw. stationären Alten- und Krankenpflege zu wichtigen Bezugspersonen. Auf diesen Zusammenhang hat z. B. schon in den 1990er-Jahren der Epidemiologe Horst Bickel hingewiesen. Bieten Sie dem Arzt an, bei der Vermittlung behilflich zu sein. Dazu muss allerdings der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden werden.
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Jede Ausgabe zeigt Ihnen Wege für eine würdevolle Pflege und Betreuung von Menschen auf, die sich in der letzten Phase ihres Lebens befinden. Auf der Basis von Respekt gegenüber dem Leben und der Autonomie des Menschen erfahren Sie regelmäßig, wie Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe mit Kompetenz, Wahrhaftigkeit und Einfühlungsvermögen durchführen.