„Menschen mit Demenz können überhaupt keine Schmerzen wahrnehmen – woher wollen Sie das denn wissen?“ Aussagen und Fragen dieser Art können Sie gelegentlich bei Hausärzten vernehmen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, auch nicht durch die Standardäußerung: „Wer hat denn hier studiert?“
Die Praxis zeigt allerdings auch, dass solche Äußerungen in den letzten Jahren immer seltener von Hausärzten vorgebracht werden.
Sollte Ihnen eine solche Situation trotzdem widerfahren, müssen Sie nicht untätig bleiben. Nutzen Sie die folgenden Tipps.
| Mit diesen 5 Tipps setzen Sie das Interesse Ihres Pflegekunden durch |
| Tipp 1: Beziehen Sie die Angehörigen und/oder den gesetzlichen Betreuer mit ein |
| Besprechen Sie die Situation mit den Angehörigen und/oder dem gesetzlichen Betreuer. Die Praxis zeigt, dass auch Angehörige den Einsatz von Fremdbeobachtungsinstrumenten verstehen können. Unterweisen Sie daher die Angehörigen im Umgang mit diesen Instrumenten. Ermutigen Sie dann die Angehörigen, ebenfalls auf den Hausarzt einzuwirken. |
| Tipp 2: Schlagen Sie vor, einen Palliativarzt hinzuzuziehen |
| Über die Spezielle Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist es mittlerweile möglich, einen Palliativmediziner mit in die Schmerztherapie einzubeziehen. Wichtig ist, dass Sie dem Hausarzt deutlich machen, dass ihm der Patient nicht „weggenommen“ wird. Der Palliativarzt kümmert sich ausschließlich um die Symptomkontrolle. |
| Tipp 3: Halten Sie Rücksprache mit der Krankenkasse |
| Ihr zu Pflegender hat ein Recht auf angemessene Schmerztherapie. Nehmen Sie daher Kontakt zur zuständigen Krankenkasse auf und besprechen Sie den Sachverhalt. Dringen Sie darauf, dass die Krankenkasse sich mit dem Hausarzt in Verbindung setzt, um für den Versicherungsnehmer eine angemessene Schmerztherapie anzusetzen. |
| Tipp 4: Treten Sie an die Ärztekammer heran |
| Schon Ende der 1990er-Jahre hat die Ärztekammer ein Positionspapier formuliert, in dem von den behandelnden Ärzten eine nach aktuellem Stand erforderliche Schmerztherapie verlangt wird. Nehmen Sie im Konfliktfall daher mit der Ärztekammer Kontakt auf und erfragen Sie, wie Sie sich im vorliegenden Fall verhalten sollen. Überlegen Sie eine für den zu Pflegenden zufriedenstellende Lösung. |
| Tipp 5: Schlagen Sie einen Arztwechsel vor |
| Als letztes Mittel können Sie mit dem zu Pflegenden oder seinem gesetzlichen Betreuer einen Arztwechsel erwägen. |
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