Leserfrage

„Was sind die Voraussetzungen für BEM“

„Ich habe letzte Woche einen Brief von meinem Arbeitgeber bekommen, in dem mir ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement angeboten wird. Das hat mich total erstaunt, denn ich bin gerade gar nicht krank! […]

Nicole Ott

13.08.2024 · 1 Min Lesezeit

„Ich habe letzte Woche einen Brief von meinem Arbeitgeber bekommen, in dem mir ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement angeboten wird. Das hat mich total erstaunt, denn ich bin gerade gar nicht krank! Was sind denn da die Hintergründe?“ (Katja M. aus Augsburg)

Antwort: Das kann durchaus sein und hat seine Richtigkeit. Seit dem 01.05.2004 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, allen Mitarbeitern ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten,

  • die innerhalb der letzten 12 Monate insgesamt länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren,
  • und unabhängig vom Grund der Arbeitsunfähigkeit.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll:

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