Dieses Szenario kann jederzeit eintreffen: Ihr Chef erkrankt schwer und fällt mehrere Wochen aus. Spätestens dann stellt sich die Frage: Haben Sie für diesen Worst Case alle Verantwortlichkeiten geregelt? Sollte Ihr Chef länger ausfallen, brauchen Sie in der Regel eine Krankheitsvertretung. Das Problem: Wer darf einen Vertreter bestimmen? Und wie stellen Sie den reibungslosen Praxisablauf unter Leitung eines Vertreters sicher, der die internen Abläufe in Ihrer Praxis nicht kennt? Sprechen Sie Ihren Chef darauf an, um das Vorgehen im Fall der Fälle festzulegen. Mit diesen Tipps bereiten Sie sich optimal vor, damit die Vertretungszeit für das ganze Praxisteam möglichst reibungslos und stressfrei verläuft.
Wer darf Ihren Chef vertreten?
Grundsätzlich darf sich Ihr Chef nur von einem Kollegen vertreten lassen, der eine Ausbildung in dem Fachgebiet besitzt, für das Ihr Chef zugelassen ist. Der Vertreter kann auch ein Krankenhausarzt sein, denn eine Kassenzulassung ist für die Vertretung nicht erforderlich. Der Vertreter darf aber nur Leistungen erbringen und abrechnen, für die er und Ihr Chef qualifiziert sind. Verfügt der Vertretungsarzt z. B. nicht über eine Qualifikation für psychosomatische Behandlungen, darf er diese Behandlung in der Vertretungszeit auch nicht durchführen und abrechnen – selbst wenn Ihr Chef die Genehmigung dafür besitzt.
Fazit
Wenn Sie diese Regelungen beachten, drohen Ihrem Chef kaum Umsatzeinbußen und Ihre Praxis läuft (fast) ohne Reibungsverluste.