Wenn eine Mitarbeiterin in Ihrer Tagespflegeeinrichtung ihre Schwangerschaft mitteilt, ist das ein freudiger Anlass – und gleichzeitig ein Moment, in dem Führungskräfte organisatorisch und rechtlich gefordert sind. Eine vorausschauende Planung ist jetzt entscheidend, um den Betrieb reibungslos weiterzuführen, die Mitarbeiterin zu schützen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Im Folgenden finden Sie die 3 wichtigsten Aufgaben, die Sie als Arbeitgeber nun angehen müssen.
Mutterschutzregelungen beachten und Gefährdungsbeurteilung aktualisieren
Sobald Sie über die Schwangerschaft informiert wurden, sind Sie verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen bzw. zu aktualisieren – auch wenn bereits eine allgemeine vorhanden ist. Diese muss konkret auf die Tätigkeit der schwangeren Mitarbeiterin zugeschnitten sein. Weitere mögliche Risiken sind dabei zu berücksichtigen.
Diese Risiken können körperliche Belastung, Infektionsgefahr (z. B. durch Kontakt mit erkrankten Pflegebedürftigen), Arbeitszeiten oder Umgang mit Reinigungsmitteln sein.
Testen Sie jetzt „Tagespflege aktuell“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung rund um die Täglichen Aufgaben in der Tagespflege!
Von A wie Abrechnung über B wie Beschäftigung bis V wie Versorgung: In jeder Ausgabe erhalten Sie aktuelle Praxisinformationen und direkt anwendbare Arbeitshilfen für die erfolgreiche Leitung in der Tagespflege.