Aktuelle Leserfragen aus der Pflege

Was tun, wenn ich gefilmt werde?

Frage: Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst. Kürzlich teilte mir eine Angehörige mit, dass sie die Versorgung mit einer Digitalkamera „zur Sicherheit“ filmen möchte. So eine Situation habe ich noch […]

Bernd Hoffmann

03.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst. Kürzlich teilte mir eine Angehörige mit, dass sie die Versorgung mit einer Digitalkamera „zur Sicherheit“ filmen möchte. So eine Situation habe ich noch nie erlebt, und ich fühle mich damit ehrlich gesagt sehr unwohl. Muss ich das zulassen?

Antwort: Nein, Sie müssen das nicht akzeptieren. Filmaufnahmen greifen in Ihr Persönlichkeitsrecht ein und sind ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig. Das gilt unabhängig davon, ob mit dem Handy, einer Kamera oder anderen Geräten wie beispielsweise Sprachassistenten wie Alexa aufgezeichnet wird. Entscheidend ist nicht, womit aufgenommen wird, sondern dass überhaupt und ohne Ihre Zustimmung mitgeschnitten werden soll. Es ist Ihr gutes Recht, nicht gefilmt zu werden, und es handelt sich keineswegs um eine Lappalie.

Das nicht öffentlich gesprochene Wort ist gesetzlich geschützt. Wer Gespräche ohne Zustimmung aufzeichnet, auch heimlich, macht sich strafbar. Neben dem Strafgesetzbuch ist auch der Datenschutz (DSGVO) auf Ihrer Seite. Filmaufnahmen sind nur mit Ihrer Einwilligung möglich.

Wichtig:

Das nicht öffentlich gesprochene Wort ist gesetzlich geschützt. Wer Gespräche ohne Zustimmung aufzeichnet, auch heimlich, macht sich strafbar. Neben dem Strafgesetzbuch ist auch der Datenschutz (DSGVO) auf Ihrer Seite. Filmaufnahmen sind nur mit Ihrer Einwilligung möglich.

Ganz abgesehen davon erhöht das Gefühl, überwacht zu werden, den Druck und damit auch die Fehleranfälligkeit bei der Versorgung der Pflegekunden. Das dürfte kaum im Interesse der Angehörigen sein.

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