LESERFRAGEN

„Was, wenn Mitarbeiter die Entlassung einer Kollegin fordern?“

Frage: In unserer Einrichtung arbeitet eine Pflegekraft, die sich durch bösartige Intrigen im Kollegenkreis isoliert hat. Inzwischen ist auch das Betriebsklima im Keller. Jetzt haben sich mehrere Mitarbeiter an mich […]

Arnd von Boehmer

25.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: In unserer Einrichtung arbeitet eine Pflegekraft, die sich durch bösartige Intrigen im Kollegenkreis isoliert hat. Inzwischen ist auch das Betriebsklima im Keller. Jetzt haben sich mehrere Mitarbeiter an mich (Heimleitung) gewandt und gefordert, sie zu entlassen. Andernfalls würden sie selbst kündigen und hätten sich teilweise schon woanders beworben. Darf ich die Dame – die fachlich korrekt arbeitet – so einfach entlassen?

Arnd von Boehmer: Als letztes Mittel dürfen Sie eine Kündigung aussprechen, um einen real drohenden Schaden von Ihrem Unternehmen (z. B. eine Kündigungswelle guter Pflegekräfte) abzuwenden. Wenn das auf Druck Dritter geschieht und kein unmittelbarer Kündigungsgrund in Leistung oder Verhalten der „Problemperson“ vorliegt, sprechen Juristen von einer „echten Druckkündigung“. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Möglichkeit am 18.07.2013 (Az.: 6 AZR 420/12) ausdrücklich bekräftigt.

Allerdings haben Sie sich als Arbeitgeber zuvor vor die Mitarbeiterin zu stellen und alle milderen Mittel einzusetzen, um den Druck der Kollegen abzubauen. Dazu können Gespräche zur Konfliktlösung, ein Coaching oder auch eine professionelle Mediation zählen. Falls das nicht reicht, müssen Sie die Möglichkeit einer Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz prüfen. Erst wenn das nicht möglich ist, aussichtslos scheint oder scheitert, dürfen Sie der Dame (betriebsbedingt) kündigen.

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