Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsort steht seit vielen Jahren unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aufgrund der gegenüber einem Freizeitunfall besseren Versorgungsansprüche versuchen viele Mitarbeiter, erlittene Verletzungen in einen beruflichen Kontext zu rücken und als Wegeunfall geltend zu machen. Als Leitungskraft sind Sie daher oft gefordert, zu erkennen, ob dies zutrifft oder ob das Ereignis der privaten Lebensführung zuzurechnen ist.
Auf die „Betriebsdienlichkeit“ kommt es an
Für die Unterscheidung zwischen einem Wegeunfall und einem Freizeitunfall kommt es darauf an, ob der im Augenblick des Unfalls zurückgelegte Weg in einem betrieblichen Zusammenhang stand. War das nicht der Fall, lag ein privates Risiko vor, das nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung fällt.
Schwierig wird es immer dann, wenn diese Tätigkeiten vermischt sind oder sich nicht direkt eindeutig zuordnen lassen. In der unten stehenden Übersicht finden Sie die Rechtslage zu den wichtigsten Streitfällen.
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