Frage: „An mich wurde die Frage herangetragen, ob die An- und Abfahrt zum Arbeitsplatz stets versichert ist? Eine Mitarbeiterin wollte konkret wissen, wie es sich denn verhält, wenn sie nach Schichtende auf dem Nachhauseweg noch einen Zwischenstopp im Supermarkt macht.“ (Rüdiger T., Berlin)
Antwort: Grundsätzlich stehen Ihre Mitarbeiter auf dem Weg zur und von der Arbeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn auf diesem Weg also ein Unfall passiert, können sie sich an diese Versicherung wenden. Allerdings sind Ihre Mitarbeiter nur auf dem direkten Weg versichert. Das bedeutet: Sie dürfen keinen Umweg oder Zwischenstopp einlegen, auch wenn der Halt auf dem direkten Heimweg ist (also z. B. der
Stopp beim Supermarkt, um einen Einkauf zu tätigen). Dies bestätigt ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. S 5 U 298/98): Hier hatte ein Arbeitnehmer auf dem Nachhauseweg einen Pkw-Fahrer gestellt, als dieser ihn mehrfach auf dem Heimweg behindert hat. An einer roten Ampel stellte er den Fahrer zu Rede – allerdings rollte das Fahrzeug versehentlich auf den Arbeitnehmer und verletzte ihn. Das Gericht entschied: Hier lag kein Arbeitsunfall vor, da kein Unfall passiert wäre, wenn der Arbeitnehmer den Autofahrer nicht zur Rede gestellt hätte. Genauso verhält es sich, wenn Ihre Mitarbeiter ihren Heimweg mit einem Zwischenstopp beim Supermarkt unterbrechen. Auch dann ist der Versicherungsschutz gefährdet.
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