Diese Frage kennen viele PDLs nur zu gut. Plötzliche Veränderungen, wie der Verlust mehrerer Pflegekunden oder Krankenhausaufenthalte, können die Tourenplanung erheblich beeinträchtigen. In solchen Fällen werden häufig Überstunden abgebaut. Doch was passiert, wenn stattdessen Minusstunden anfallen?
Annahmeverzug: Ihre Verantwortung als Arbeitgeber
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiter sinnvoll einzusetzen. Wenn Sie eine Pflegekraft einmal nicht beschäftigen können, weil keine Arbeit vorhanden ist, befinden Sie sich im sogenannten Annahmeverzug. Dieser Begriff beschreibt die rechtliche Situation, in der Sie die Arbeitsleistung Ihrer Mitarbeiter nicht annehmen können, obwohl diese ordnungsgemäß zur Verfügung stehen. Das kann z. B. bei fehlenden Einsatzmöglichkeiten passieren.
Wichtig zu wissen: Auch im Annahmeverzug bleibt Ihre Vergütungspflicht bestehen (§ 615 BGB). Das bedeutet, dass Sie den Lohn weiterhin zahlen müssen, selbst wenn der Mitarbeiter in dieser Zeit nicht arbeiten konnte. Minusstunden, die in solchen Fällen entstehen, müssen von Ihren Mitarbeitern nicht nachgearbeitet werden. Ebenso wenig dürfen Sie das Gehalt kürzen.
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