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„Wegstrecke vom Partner aus versichert?“

Frage: „Hallo, ich übernachte regelmäßig bei meinem Partner, wir haben beide aktuell noch getrennte Wohnungen. Ich fahre überwiegend von dort aus morgens zur Arbeit. Wie verhält es sich dann eigentlich […]

Bernd Hoffmann

02.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Hallo, ich übernachte regelmäßig bei meinem Partner, wir haben beide aktuell noch getrennte Wohnungen. Ich fahre überwiegend von dort aus morgens zur Arbeit. Wie verhält es sich dann eigentlich mit Wegeunfällen? Bin ich nur versichert, wenn ich von zu Hause aus starte, oder habe ich im Fall des Falles dennoch Versicherungsschutz?“

Antwort: Ich kann Sie beruhigen: Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder bei Ihrem Partner übernachtet haben. Sie sind immer auf dem direkten Weg zur Arbeit versichert, egal ob Sie die Nacht bei Ihrem Partner, einer Freundin oder in den eigenen 4 Wänden verbracht haben. Übrigens ist der „direkte Weg“ dabei nicht immer zwingend der verkehrsgünstigste. Es ist völlig okay, wenn Sie eine längere Strecke wählen, um eine nervige Baustelle oder morgendliche Staus zu umfahren.

Ebenfalls wissenswert dazu:

  • Umwege wegen Kindesbetreuung: Wer morgens noch das Kind zur Kita oder zu den Großeltern bringt, ist auch auf diesem Umweg versichert.
  • Besorgungen: Wenn Sie den Arbeitsweg kurz unterbrechen, z. B. um den Wagen zu tanken oder beim Bäcker zu halten, besteht der Versicherungsschutz weiterhin, sobald Sie die Strecke wieder aufnehmen. Aber Achtung – wenn Sie den Heimweg länger als 2 Stunden unterbrechen, ist der Schutz futsch!
  • Von der Arbeit zum Hobby: Auch wenn Sie nach Dienstende statt in Ihre Wohnung z. B. in das Fitnessstudio fahren, genießen Sie auf dieser Strecke Versicherungsschutz – sofern Sie sich an Ihrem Ziel länger als 2 Stunden aufhalten. Allerdings ist der spätere Heimweg vom Fitnessstudio nach Hause dann nicht mehr versichert.
  • Unabhängig vom Transportmittel: Es ist völlig egal, ob Sie mit dem Auto, dem Motorrad, einem Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Skateboard zur Arbeit kommen – der Versicherungsschutz besteht unabhängig vom gewählten Transportmittel. Dieser entfällt, sofern Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterwegs sind.

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