HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

Weihnachtsfeier: Warum zu viele Cocktails teuer werden können

Betriebsfeiern sind ein beliebtes Mittel zur Mitarbeitermotivation und Teambildung – und dies gilt vermutlich auch für Ihre jährliche Weihnachtsfeier. Doch was als netter Ausdruck von Dank und Wertschätzung gedacht ist, […]

Mark Schmolke

18.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Betriebsfeiern sind ein beliebtes Mittel zur Mitarbeitermotivation und Teambildung – und dies gilt vermutlich auch für Ihre jährliche Weihnachtsfeier. Doch was als netter Ausdruck von Dank und Wertschätzung gedacht ist, kann schnell zur steuerlichen Stolperfalle werden – insbesondere, wenn die Kosten pro Kopf die magische Grenze von 110 € überschreiten. Die Frage ist dann: Wer zahlt, wenn der Betriebsprüfer den Rotstift zückt?

Die 110€-Grenze: Was steckt dahinter?

Das deutsche Steuerrecht erlaubt es Arbeitgebern, bis zu 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei zu bezuschussen – vorausgesetzt, die Kosten liegen bei maximal 110 € brutto pro teilnehmende Person und Veranstaltung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EStG)). Diese Grenze (Freibetrag) umfasst:

  • Speisen und Getränke
  • Unterhaltung und Rahmenprogramm
  • anteilige Kosten für Begleitpersonen
  • Raum und Mietkosten, Dekoration etc.

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