THEMENHEFT: Update Arbeitsrecht 2025

Weitere arbeitsrechtliche Neuerungen im Jahr 2025

2025 treten einige weitere arbeitsrechtliche Neuerungen in Kraft, die Sie in Ihrer Pflegeeinrich­tung beachten und anwenden können. Die wichtigsten können Sie der folgenden Übersicht ent­nehmen. Übersicht: Arbeitsrechtliche Neuerungen 2025 Änderung […]

Judith Barth

26.02.2025 · 1 Min Lesezeit

2025 treten einige weitere arbeitsrechtliche Neuerungen in Kraft, die Sie in Ihrer Pflegeeinrich­tung beachten und anwenden können. Die wichtigsten können Sie der folgenden Übersicht ent­nehmen.

Übersicht: Arbeitsrechtliche Neuerungen 2025
ÄnderungAuswirkungen für Ihre Pflegeeinrichtung/PflegedienstWirkung ab
Gesetzlicher MindestlohnAnstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 €/Stunde



Anhebung der Minijob-Grenze auf 556 € Grenze Midijob: 2.000 €
01.01.2025
Pflege-mindestlohnAnstieg des Pflegemindestlohns auf: 16,10 € für Pflegehilfskräfte



17,35 € für qualifizierte Pflegehilfskräfte



20,50 € für Pflegekräfte
01.07.2025
Kinder-krankheitstage/ Kinderkranken-geld15 Tage pro Kind und Elternteil, bei mehr als 2 Kindern maximal 35 Tage pro Elternteil

Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 30 Tage pro Kind, bei mehr als 2 Kindern auf maximal 70 Kinderkrankheitstage insgesamt.

Altersgrenze: 12 Jahre, bei Kindern mit Behinderung keine Alters­begrenzung
01.01.2025
Renten-eintrittsklauselRenteneintrittsklausel, also die Vereinbarung, dass das Arbeits­verhältnis mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters endet, ist eine Befristung (§ 41 Abs. 2 SGB VI).

Dennoch genügt für eine wirksame Vereinbarung einer Renten­eintrittsklausel die Textform des Arbeitsvertrags (siehe Seite 2 dieser Ausgabe).
01.01.2025
Antrag auf ElternzeitAntrag auf Elternzeit kann für Kinder, die ab dem 01.05.2025 geboren werden, in Textform gestellt werden.

Ablehnung bzw. Bestätigung kann ebenfalls in Textform, also z. B. per E-Mail, erfolgen.

Achtung! Für Anträge rund um die Elternzeit, die Kinder betref­fen, die vor dem 01.01.2025 geboren werden bzw. wurden, bleibt es bei der bisher geltenden Schriftform.
01.05.2025
Deutschland-Ticketbleibt auch nach der Preiserhöhung als Sachbezug steuerfrei, wenn Sie es Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt finanzieren und die Zahlung zweckgebunden für das Deutschland-Ticket ist (§ 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz)01.01.2025

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