Frage: „Ich soll unseren Richtlinienstandard zur Aspirationsprophylaxe evaluieren. Er ist schon ziemlich veraltet und mir ist beim ersten Lesen aufgefallen, dass nur sehr wenig konkrete Maßnahmen benannt sind. Was kann ich denn alles ergänzen?“
Antwort: Zur Aspirationsprophylaxe bieten sich folgende Maßnahmen an:
- vor dem Anreichen von Nahrung und Getränken prüfen, ob die Mundhöhle frei ist und die Zahnprothese (wenn vorhanden) richtig sitzt
- beim Essen Oberkörperhochpositionierung durchführen
- Essen bei stark aspirationsgefährdeten Bewohnern nur von Pflegefachkräften oder qualifizierten Pflegeassistenzkräften anreichen lassen
- alle Maßnahmen dem Bewohner vorab ankündigen und ihm Zeit lassen, sich darauf einzustellen
- beim Anreichen: Auf Augenhöhe begeben, sodass der Bewohner seinen Kopf nicht in den Nacken überstrecken muss
- Schluckreflex durch leichtes Ausstreichen des Halses anregen
- kleine Mengen Essen und Trinken anreichen
- Zeit zum Abschlucken geben
- für eine ruhige Umgebung sorgen
- die Konsistenz der Nahrung und der Getränke dem aktuellen Bedarf des Bewohners anpassen (Getränke können z. B. eingedickt, Nahrung püriert werden)
- nach dem Essen gründliche Mundpflege durchführen
- die Hochpositionierung noch mindestens 10–15 Minuten beibehalten
- bei Bedarf: absaugen
Testen Sie jetzt „Praxis: Altenpflege“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für ambulante und stationäre Pflegefachkräfte!
Jede Ausgabe erleichtert Ihren Berufsalltag mit kompakt aufbereiteten pflegefachlichen Informationen, aktuellen Inhalten und direktem Praxisbezug. Speziell für examinierte Pflegefachkräfte, die in der ambulanten und stationären Altenpflege mit weniger Aufwand mehr erreichen möchten.