Frage: Eine Pflegekundin unseres Pflegedienstes trägt tagsüber Hörgeräte. Zur Nacht werden diese von unseren Pflegekräften ausgezogen, wenn die alte Dame zu Bett gebracht wird. Die Hörgeräte werden dann auf dem Nachttisch in der Ladestation deponiert, sodass sie die Hörgeräte selbstständig anziehen kann, wenn sie möchte. Jetzt sind die Hörgeräte verschwunden. Die Tochter der Pflegekundin verlangt von uns Schadenersatz für die Geräte. Sie meint, es sei fahrlässig gewesen, die Geräte zur Nacht auf dem Nachttisch zu lagern. Müssen wir tatsächlich für die Hörgeräte aufkommen?
Judith Barth: Nein. Lehnen Sie die Haftung klar und deutlich ab. Ein Haftung Ihres Pflegedienstes käme nur dann in Betracht, wenn Ihre Pflegekräfte für den Verlust verantwortlich wären.
Hierfür kann ich aber keine Anhaltspunkte erkennen. Die Lagerung von Hörgeräten in einem Ladegerät auf dem Nachttisch ist nicht fahrlässig, sondern üblich und auch im Interesse der Pflegekundin. Denn so kann sie nachts oder beim Aufwachen auf diese zugreifen, ohne das Bett zu verlassen, was sie wohl nicht mehr selbstständig kann. Empfehlen Sie der Tochter, noch einmal gründlich zu suchen. Erfahrungsgemäß tauchen Hörgeräte in den allermeisten Fällen wieder auf. Denn: Wer sollte diese stehlen?
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