THEMENHEFT: Update Sonder- und Bonuszahlungen

„Welche Steuern und Abgaben fallen bei Sachbezügen an?“

Frage: Wir überlegen, den Mitarbeitern unseres Pflegedienstes als „Goodie“ monatlich einen Tankgutschein über 30 € zu schenken. Wie müssen wir diese Leistung steuerlich behandeln – und müssen wir mit zusätzlichen […]

Arnd von Boehmer

19.10.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wir überlegen, den Mitarbeitern unseres Pflegedienstes als „Goodie“ monatlich einen Tankgutschein über 30 € zu schenken. Wie müssen wir diese Leistung steuerlich behandeln – und müssen wir mit zusätzlichen Sozialabgaben kalkulieren?

Arnd von Boehmer: Während Sonderzahlungen (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) und Boni voll steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, gilt dies für eine Reihe von Leistungen nicht. Dazu zählen etwa Rabatte, Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder Fortbildungen, Geschenke aus persönlichem Anlass (Geburtstag) bis 60 € – und eben auch Sachbezüge bis zu einer Grenze von monatlich 50 €. Das bedeutet, dass Sie den geplanten Tankgutschein steuer- und sozialabgabenfrei ausgeben können.

Wichtig ist jedoch, dass dies zusätzlich zum regulären Gehalt erfolgt (keine Gehaltsumwandlung!) und Sie tatsächlich Gutscheine zur Verfügung stellen. Würde Bargeld fließen oder würden Sie nachträglich Tankkosten bar oder per Überweisung erstatten, wäre der Steuer und SVVorteil verloren. Achten Sie jedoch darauf, dass die Freigrenze von 50 € nicht bereits teilweise oder komplett durch andere Leistungen (etwa kostenlose Mahlzeiten) verbraucht ist. Und: Bei Überschreiten der Grenze wird sofort der gesamte Betrag steuer- und SV-pflichtig!

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