ANGEHÖRIGENARBEIT

Wenn Angehörige als gesetzliche Betreuer mit dieser Aufgabe überfordert sind

Es ist gar nicht selten, dass Zugehörige die schwere Aufgabe eines gesetzlichen Betreuers übernehmen, ohne sich darauf entsprechend vorbereitet zu haben. Oftmals wird diese Aufgabe aus einem Pflichtbewusstsein und dem […]

Michaela Funk

28.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Es ist gar nicht selten, dass Zugehörige die schwere Aufgabe eines gesetzlichen Betreuers übernehmen, ohne sich darauf entsprechend vorbereitet zu haben. Oftmals wird diese Aufgabe aus einem Pflichtbewusstsein und dem Wunsch, sich zu kümmern, übernommen.

Wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst Entscheidungen zu treffen, wird vom Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung bestellt. Das ist z. B. bei Demenzerkrankten, Komapatienten, Alkohol- und Drogenabhängigen oder bei Personen mit Behinderung sowie psychischen Erkrankungen der Fall.

Leider zeigt die tägliche Praxis, dass einige der Zugehörigen mit dieser Aufgabe heillos überfordert sind. Folglich entstehen Konflikte mit den Teams vor Ort, da diese eine professionelle Zusammenarbeit anstreben, der diese Angehörigen aber nicht gerecht werden können.

Das sind die Aufgaben des gesetzlichen Betreuers

Die Aufgaben und Pflichten eines gesetzlichen Betreuers bestehen darin, die Interessen der jeweiligen betreuten Personen wahrzunehmen und diese im Rahmen ihrer Aufgabenkreise gesetzlich zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die subjektiven Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen.

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