ARBEITSRECHT: RECHTE, PFLICHTEN & REGELUNGEN

Wenn Auszubildende Fehler machen – nutzen Sie konstruktive Ermahnungen

Viele Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste sind auch Ausbildungsstätten. Das ist wichtig, um dem Mangel an qualifiziertem Personal mittelfristig zu begegnen. Leider verläuft die Zusammenarbeit mit Ihren Azubis nicht immer spannungsfrei und […]

Judith Barth

23.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Viele Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste sind auch Ausbildungsstätten. Das ist wichtig, um dem Mangel an qualifiziertem Personal mittelfristig zu begegnen. Leider verläuft die Zusammenarbeit mit Ihren Azubis nicht immer spannungsfrei und zu Ihrer Zufriedenheit. Wichtig ist, dass Sie als Vorgesetzte klar und angemessen auf Fehlverhalten reagieren. Aber auch so, dass die Azubis Verständnis dafür entwickeln, was sie falsch gemacht haben und was in Zukunft von ihnen erwartet wird.

Fehlverhalten entgegenwirken

Als Vorgesetzter müssen Sie eingreifen, wenn Sie feststellen, dass Azubis sich nicht korrekt verhalten. Ihnen stehen hierbei verschiedene arbeitsrechtliche Sanktionen zur Verfügung.

Angemessen reagieren und niemand verschrecken

Bei der Entscheidung, wie Sie auf ein Fehlverhalten von Azubis reagieren, müssen Sie berücksichtigen, dass diese am Anfang ihrer beruflichen Entwicklung stehen und aufgrund ihrer mangelnden Berufs(und Lebens-)Erfahrung häufig nicht erkennen, wann sie eine Grenze überschreiten. Daher sollten Sie bei einem Fehlverhalten von Azubis nicht überreagieren und zunächst einmal eine Ermahnung aussprechen, bevor Sie eine Abmahnung aussprechen. Wobei dies natürlich immer von der Situation im Einzelfall abhängig ist.

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