LESERFRAGE: „Ich habe eine Mitarbeiterin, die im Juli, natürlich während der Sommerferien, für 10 Tage kindkrank war. Ich habe die Fehlzeiten eingetragen, aber bei der Juliabrechnung des Gehalts abgezogen. Nun steht die Mitarbeiterin wütend in meiner Tür und schimpft, dass sie auch von der Krankenkasse noch kein Geld bekommen habe, weil ich keinen Antrag gestellt hätte. Meine Frage: Muss ich diesen Antrag stellen oder die Mitarbeiterin?“ (Eileen K.*, PDL einer Tagespflege aus Niedersachsen)
ANTWORT: Sie sind mit der Freistellung der Mitarbeiterin in Sachen Kinderkrankheitstage „raus“. Die Mitarbeiterin muss sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und bei dieser die Auszahlung des Kinderkrankengeldes beantragen sowie die notwendigen Nachweise für die Anspruchsvoraussetzungen einreichen. Damit haben Sie aber nichts zu tun, vorausgesetzt, Ihre Mitarbeiter erhalten regelmäßig eine Gehaltsabrechnung, aus der sich das letzte Nettogehalt ablesen lässt. Übrigens: Normalerweise erhält die Mitarbeiterin neben der ärztlichen Bescheinigung für den Arbeitgeber auch eine 2. Bescheinigung direkt für die Krankenkasse. Das Einreichen muss diese aber selbst übernehmen.
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