„Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen“ heißt der 4. Kompetenzbereich der generalistischen Pflegeausbildung. Die Bereiche Gesetze und Verordnungen sind für uns gut nachvollziehbar, nicht wahr? Hier geht es z. B. um freiheitsentziehende Maßnahmen, Datenschutz und Haftungsfragen. Die Hintergründe dazu lernen unsere Auszubildenden in der Schule, teilweise können wir die Themen auch im Rahmen der Praxisanleitung aufgreifen.
Herausforderung Ethik
Wie aber sieht es im Bereich der ethischen Leitlinien aus? Haben Sie das in den letzten 4 Jahren einmal gezielt aufgegriffen und in den Mittelpunkt einer Anleitungssituation gestellt? Ich vermute, dass das nur die wenigsten von uns Ausbildern gemacht haben.
Wenn, dann behandeln wir ethische Fragestellungen eher als Teilaspekt im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten, indem z. B.

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