Die Digitalisierung verändert auch die Kommunikation in der Pflege grundlegend. Mobile Endgeräte und Messenger-Dienste ermöglichen schnelle Abstimmungen, erleichtern die Dienstplanung und unterstützen die Koordination im Pflegealltag. Gleichzeitig stellt der Umgang mit personenbezogenen und insbesondere gesundheitsbezogenen Daten hohe Anforderungen an den Datenschutz. Daher erfahren Sie hier, wie der Einsatz von Messenger-Diensten rechtssicher gestaltet werden kann.
Rechtlicher Rahmen: Datenschutz in der Pflege
Pflegeeinrichtungen verarbeiten täglich personenbezogene Daten von Beschäftigten, Klientinnen und Klienten. Gesundheitsdaten gehören gemäß Art. 9 DatenschutzGrundverordnung zu den besonders schützenswerten Kategorien. Für die mobile Kommunikation bedeutet dies:
- Vertraulichkeit und Integrität müssen jederzeit gewährleistet sein.
- Die Verarbeitung muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen (z. B. Erforderlichkeit zur Vertragserfüllung).
- Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die Auswahl geeigneter Kommunikationsmittel.
- Ihre Beschäftigten dürfen nicht verpflichtet werden, private Geräte oder private Messenger zu nutzen.
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