Dienst tauschen, kurzfristig einspringen oder sich krankmelden – in vielen Pflegeeinrichtungen läuft die Kommunikation längst über WhatsApp. Das spart Zeit, ersetzt aber keine verbindlichen Informationswege. Mit klaren Regeln vermeiden Sie Datenschutzprobleme und stellen sicher, dass alle Beschäftigten zuverlässig informiert werden.
Messenger: nur ein zusätzlicher Kommunikationsweg
Messenger eignen sich für organisatorische Absprachen wie Diensttauschangebote oder Rückrufbitten. Auch eine einfache Krankmeldung („Ich bin heute krank“) betrifft Gesundheitsdaten. Legen Sie deshalb verbindlich fest, auf welchem Weg Beschäftigte ihre Arbeitsunfähigkeit melden und wer diese Information erhalten darf. Dienstpläne enthalten ebenfalls personenbezogene Daten. Stellen Sie sicher, dass nur berechtigte Beschäftigte Zugriff erhalten.
Niemand darf Informationen verpassen
Nicht alle Beschäftigten nutzen WhatsApp oder besitzen ein privates Smartphone. Dienstpläne, verbindliche Anweisungen oder wichtige organisatorische Informationen dürfen deshalb nicht ausschließlich über eine Messenger-Gruppe bekannt gegeben werden. Stellen Sie diesen Informationen auch über die vorgesehenen Kommunikationswege der Einrichtung bereit.
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