Umzug, Hochzeit, Tod eines nahen Angehörigen – gibt es dafür freie Tage oder müssen Ihre Mitarbeiter einen Urlaubstag nehmen? Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, denn es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht, da eine gesetzliche Regelung fehlt. Was der Manteltarifvertrag (gültig seit 1. Januar 2025) für diese Fälle vorsieht, habe ich in der folgenden Übersichtstabelle für Sie zusammengestellt.
Diese zusätzlichen freien Tage sind im Manteltarifvertrag der MFA festgelegt
Arbeitsbefreiung nach dem Manteltarifvertrag im Kalenderjahr bei Entgeltfortzahlung (Stand 1. Januar 2025):
| Gründe für Sonderurlaub | Anzahl |
| Wenn Sie heiraten | 2 Arbeitstage |
| Wenn Ihr Ehegatte oder Lebensgefährte stirbt | 2 Arbeitstage |
| Wenn ein Elternteil oder eines Ihrer Kinder stirbt | 2 Arbeitstage |
| Wenn Ihre Ehefrau entbindet | 1 Arbeitstag |
| Wenn Sie umziehen und zuvor einen eigenen Hausstand hatten Wichtig: Nur bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis! | 1 Arbeitstag |
| Wenn Sie Ihr 25-, 40- oder 50-jähriges Arbeitsjubiläum begehen | 1 Arbeitstag |
| Wenn einer Ihrer Angehörigen oder der Lebensgefährte, der im selben Haushalt lebt, schwer erkrankt | 1 Arbeitstag |
| Wenn eines Ihrer Kinder, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erkrankt und im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 Sozialgesetzbuch V besteht oder bestanden hat | bis zu 4 Arbeitstage |
| Wenn Sie die Betreuung Ihres Kindes übernehmen müssen, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist Wichtig: Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich sowie ein Nachweis, dass keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. | 5 Arbeitstage |
| Wenn Sie während der Arbeitszeit eine ärztliche Behandlung in einer anderen Praxis benötigen Wichtig: Erforderlich sind ein Nachweis über die Abwesenheitszeit sowie die ärztliche Bescheinigung, dass die Untersuchung nicht außerhalb der Arbeitszeit erfolgen konnte. | nachgewiesene Abwesenheit zzgl. Wegezeit |
| Wenn Sie an einer berufsbezogenen Fortbildungsmaßnahme teilnehmen | 3 Arbeitstage |