Als niedergelassener Internist nehme ich auch am Kassenärztlichen Notdienst teil. Im Notdienst werden Patienten manchmal nicht aufgesucht, wenn eine telefonische Beratung ausreicht. Bei der KV habe ich keine Abrechnungsziffer für die telefonische Beratung im Notdienst gefunden. Habe ich etwas übersehen? Wie darf ich eine telefonische Beratung im Notfalldienst abrechnen?
Meine Antwort: Ja, Sie haben die Allgemeinen Bestimmungen übersehen, denn die EBM-Abrechnungsziffern für den organisierten Bereitschaftsdienst sehen eine Ziffer für die telefonische Beratung vor, und zwar die Konsultationsziffern 01214, 01216, 01218 (welche der Ziffern gilt, richtet sich danach, zu welcher Zeit das Telefongespräch stattgefunden hat).
Der obligate Leistungsinhalt dieser Leistungsziffern besagt:
Weiterer persönlicher oder anderer Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen im organisierten Not(fall)dienst oder für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser bei Inanspruchnahme.