Leserfragen

„Wie darf ich eine telefonische Beratung im Notfalldienst abrechnen?“

Als niedergelassener Internist nehme ich auch am Kassenärztlichen Notdienst teil. In diesem Rahmen suche ich einige Patienten nicht persönlich auf, wenn eine telefonische Beratung reicht. Ich habe im EBM keine […]

Renate Tief

24.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Als niedergelassener Internist nehme ich auch am Kassenärztlichen Notdienst teil. In diesem Rahmen suche ich einige Patienten nicht persönlich auf, wenn eine telefonische Beratung reicht. Ich habe im EBM keine Abrechnungsziffer für die telefonische Beratung im Notdienst gefunden. Habe ich etwas übersehen? Wie darf ich eine telefonische Beratung im Notfalldienst abrechnen?

Meine Antwort: Sie haben die Allgemeinen Bestimmungen übersehen, denn die EBM-Abrechnungsziffern für den organisierten Bereitschaftsdienst sehen 3 Ziffern für die telefonische Beratung vor: die Konsultationsziffern 01214, 01216, 01218. Welche davon Sie ansetzen, richtet sich danach, wann das Telefongespräch stattgefunden hat.

Der obligate Leistungsinhalt dieser Leistungsziffern besagt:

Weiterer persönlicher oder anderer Arzt­ Patienten­-Kontakt gemäß 4.3.1 der All­ gemeinen Bestimmungen im organisierten Not( fall)dienst oder für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser bei In­anspruchnahme …“