LESERFRAGEN

„Wie können wir eine Clean-Desk-Regelung einführen?“

Frage: Für unsere zahlreichen Einrichtungen haben wir eine zentrale Abrechnungsabteilung. Da immer mehr Mitarbeiter dort in Teilzeit arbeiten, würden wir gern die persönlichen Arbeitsplätze auflösen und eine CleanDesk-Regelung (bei der […]

Arnd von Boehmer

22.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: Für unsere zahlreichen Einrichtungen haben wir eine zentrale Abrechnungsabteilung. Da immer mehr Mitarbeiter dort in Teilzeit arbeiten, würden wir gern die persönlichen Arbeitsplätze auflösen und eine CleanDesk-Regelung (bei der die Mitarbeiter abends ihren Arbeitsplatz räumen und sich gegebenenfalls am Folgetag einen anderen Platz suchen, d. Red.) einführen. Was müssen wir dabei beachten?

Arnd von Boehmer: Auf der individualrechtlichen Ebene (also im Arbeitsvertragsverhältnis) können Sie Ihr Vorhaben einfach per Direktionsrecht umsetzen. Sie müssen das nicht mit Ihren Mitarbeitern verhandeln und auch keine Vertragsänderungen vornehmen, denn Sie haben das Recht, den Arbeitsplatz zuzuweisen. Aber es taucht eine kleine Hürde auf, falls Sie einen Betriebsrat haben: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 06.08.2024 entschieden, dass die Einführung die „Ordnung des Betriebs“ berühren und daher nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig sein kann (Az.: 21 TaBV 7/24). Ich empfehle Ihnen daher, mit einem bei Ihnen eventuell vorhandenen Betriebsrat vorab ein Einvernehmen herzustellen. Aber auch ohne Betriebsrat finde ich es ratsam, die Mitarbeiter früh einzubeziehen und „mitzunehmen“.

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