Leserfragen

„Wie rechne ich das Wegegeld mit der BG richtig ab?“

Ich führe seit einigen Jahren eine urologische Praxis und habe auch ab und zu Behandlungsfälle, die ich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abrechne. Seit Kurzem betreue ich einen Patienten bei ihm […]

Renate Tief

27.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Ich führe seit einigen Jahren eine urologische Praxis und habe auch ab und zu Behandlungsfälle, die ich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abrechne. Seit Kurzem betreue ich einen Patienten bei ihm zu Hause, dessen Behandlungskosten die Berufsgenossenschaft trägt. Können Sie mir sagen, ob ich der BG das Wegegeld in Rechnung stellen darf und wenn ja, wie?

Meine Antwort: Ja, das kann ich. Sie rechnen das Wegegeld mit Pauschalbeträgen ab. Nur wenn Ihr Weg länger als 25 km ist, dürfen Sie Ihre tatsächlich gefahrenen Kilometer zwischen Ihrer Praxisstelle und der Besuchsstelle ansetzen!

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die UVGOÄ-Ziffer, die Sie – je nach Entfernung bei Tag oder Nacht – ansetzen dürfen.

Wegegeldpauschalen bei Hausbesuchen – Abrechnungsübersicht nach UV­GOÄ
UV­-GOÄ­-ZifferLeistungslegendeHonorar (€)
71Wegegeld für bis zu 2 km4,63
72Wegegeld für bis zu 2 km – bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr)9,24
73Wegegeld für 2–5 km8,59
74Wegegeld für 2–5 km – bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr)13,20
81Wegegeld für 5–10 km13,20
82Wegegeld für 5–10 km – bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr)19,82
83Wegegeld für 10–25 km19,82
84Wegegeld für 10–25 km – bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr)33,01