Nicht selten kommt es vor, dass Pflegekräfte im Trubel des Alltags zu einem scharfen Schwert greifen: Sie legen der PDL eine Überlastungsanzeige auf den Tisch. Damit signalisieren sie: „Ab jetzt lehne ich die Verantwortung für meine Arbeit ab – und ab morgen haftet ihr als Leitung selbst für meine Fehler.“ Viele Leitungskräfte schwanken dann zwischen Ärger und Verständnis. Vor allem aber wissen sie nicht, wie sie souverän und rechtssicher damit umgehen sollen.
Problemanzeigen sind verpflichtend
Mitarbeiter sind nicht nur berechtigt, sondern gesetzlich geradezu verpflichtet, bei Gefahren für ihre Gesundheit Alarm zu schlagen. Als Arbeitgeber wiederum würden Sie Ihre Rechtsposition verschlechtern und Haftungsrisiken eingehen, falls Sie Überlastungsanzeigen einfach ignorieren. Daher sollten Sie sich sehr ernsthaft mit der geschilderten Problemlage auseinandersetzen und gemeinsam mit Ihren Pflegekräften nach Auswegen suchen. Halten Sie jedoch eine Überlastungsanzeige für unbegründet, sollten Sie zu dieser Meinung auch stehen.
Reagieren Sie schriftlich
Wichtig ist, dass Sie am Ende Mitarbeitern, die Ihnen eine Überlastung schriftlich mitgeteilt haben, auf demselben Weg eine Antwort zukommen lassen. Nur so stellen Sie Ihre vorherige Rechtsposition wieder her. Wenn Sie die Anzeige stattdessen ignorieren, verletzen Sie als Arbeitgeber Ihre Fürsorgepflicht, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 618) ergibt.
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