Die Gebührenordnung der UV-GOÄ besteht aus 7 Spalten, während die GOÄ 4 Spalten umfasst. Was enthalten diese Spalten? Worauf müssen Sie achten, um korrekt abzurechnen? Welche Unterschiede gibt es noch zur GOÄ? Wir klären für Sie die wichtigsten Fragen, damit Sie die UV-GOÄ besser verstehen.
Das enthalten die 7 Spalten in der UV-GOÄ:
Die ersten beiden Spalten haben die gleichen Inhalte wie die der GOÄ:
- Spalte 1: Leistungsziffer (UV-GOÄ-Ziffer)
- Spalte 2: Leistungsbeschreibung (Leistungslegende)