Ob Umkleide und Wegezeiten in Pflegeeinrichtungen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen, ist in nicht wenigen Betrieben ungeklärt oder stetiger Quell von Diskussionen. Viele Pflegedienste würden liebend gern den Kleidungswechsel zur Privatsache erklären, sind aber unsicher, wie sie dies rechtssicher durchsetzen. Hier finden Sie die Antworten, die sich aus der Rechtsprechung ergeben.
Ihr erster Blick sollte sich in Ihre Arbeitsverträge oder – sofern anwendbar – den für Ihren Betrieb geltenden Tarifvertrag richten. Wird dort die Frage der Umkleidezeiten geregelt? Wenn ja, sind Ihre Gestaltungsmöglichkeiten beschränkt. Falls nein, können Sie das Thema in Ihrem Sinne regeln.
Entscheidend ist der Ort des Kleiderwechsels
Wenn Sie durchsetzen möchten, dass Ihre Pflegekräfte Arbeitskleidung tragen, das Umkleiden jedoch nicht vergüten wollen, können Sie sich an der nebenstehenden Checkliste orientieren. Sie berücksichtigt den aktuellen Stand der Rechtsprechung.
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