Nach dem Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung kann sich – wenn Sie eine mehrmonatige Kündigungsfrist einhalten müssen – die gefühlte Zeit ins Endlose dehnen. Dann würden Sie es womöglich länger miteinander auszuhalten haben als Ihnen lieb ist.
Hier kann eine sogenannte Turboklausel das „Elend“ abkürzen – und bestenfalls auch noch verhindern, dass es in der Restlaufzeit Krankschreibungen hagelt.
Die Idee: Tausch von Geld gegen Zeit
Eine Turboklausel setzt Ihrem ausscheidenden Mitarbeiter einen gezielten Anreiz, sich schnellstmöglich einen neuen Job zu suchen – und die letzten Wochen nicht bei Ihnen abzusitzen. Sie regelt, dass Sie einem Wunsch auf vorzeitiges Ausscheiden jederzeit kurzfristig entsprechen. Ob Sie dabei auf eine Ankündigungsfrist von z. B. ein bis 2 Wochen bestehen oder auch ein fristloses Ausscheiden ermöglichen, können Sie dabei frei vereinbaren.
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