Frage: Uns ist es nach langer Suche gelungen, eine Pflegekraft für unsere Pflegeeinrichtung zu gewinnen. Sie wird zum 15.03.2025 bei uns anfangen. Sie hatte noch verschiedene Fragen, unter anderem zu ihrem Urlaub. Sie wollte wissen, wie viel Urlaub ihr für 2025 zusteht. Ich bin unsicher, da die neue Kollegin ja im laufenden Jahr bei uns anfängt. Wie berechne ich den Urlaub für Mitarbeiter, die im laufenden Jahr bei uns anfangen?
Judith Barth: Wenn die neue Fachkraft nach bestandener Probezeit in Ihrer Pflegeeinrichtung bleibt, hat sie für das Jahr 2025 den vollen Urlaubsanspruch. Die Höhe ergibt sich dann aus dem Arbeits- bzw. Tarifvertrag.
Während der Probezeit beträgt der Urlaub 1⁄12
Während der Probezeit hat die Pflegekraft ebenfalls Anspruch auf Urlaub. Allerdings „nur“ 1⁄12 des vereinbarten Urlaubs pro vollen gearbeiteten Monat. So errechnen Sie auch den Urlaubsanspruch, der gegebenenfalls abgegolten werden muss, wenn die Pflegekraft die Probezeit nicht besteht. Auch dann hat sie einen Anspruch auf 1⁄12 des vereinbarten Jahresurlaubs pro vollen gearbeiteten Monat.
Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und