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„Wieso fragt der Ex-Bewerber nach einem Vermittlungsauftrag?“

Frage: Wir hatten kürzlich eine Stelle in unserer Verwaltung zu besetzen. Hierauf hat sich ein schwerbehinderter Bewerber gemeldet, dem wir im Laufe des Auswahlverfahrens abgesagt haben. Nun hat er schriftlich […]

Arnd von Boehmer

22.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Wir hatten kürzlich eine Stelle in unserer Verwaltung zu besetzen. Hierauf hat sich ein schwerbehinderter Bewerber gemeldet, dem wir im Laufe des Auswahlverfahrens abgesagt haben. Nun hat er schriftlich um Auskunft gebeten, ob wir bei der Ausschreibung der Arbeitsagentur einen Vermittlungsauftrag gegeben hatten. Wir können da keinen Zusammenhang erkennen. Worauf könnte er hinauswollen?

Arnd von Boehmer: Ich fürchte, er möchte Ihnen eine Falle stellen und eine Entschädigung für eine angebliche Benachteiligung aufgrund seiner Behinderung herausschlagen. Seine vermutliche Geschäftsidee ist ein Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.08.2025 (Az. 13 Ca 2388/25), das einige Furore gemacht hat:

Ein Arbeitgeber hatte der Arbeitsagentur eine offene Stelle gemeldet, worauf diese im dortigen Online-Portal veröffentlicht wurde. Jedoch hatte der Inserent darauf verzichtet, der Behörde einen Vermittlungsauftrag zu erteilen, der auch schwerbehinderte Bewerber einbezogen hätte – was durch ein einfachen „Häkchen“-Setzen in der Software möglich gewesen wäre. Nachdem ein abgelehnter Bewerber klagte, sah das Gericht im Unterlassen einen Verstoß gegen die Pflicht des Arbeitgebers aus § 164 Sozialgesetzbuch IX, offene Stellen auf ihre Eignung für Schwerbehinderte zu prüfen und die Arbeitsagentur um Vermittlung zu bitten. Im Ergebnis erhielt der Kläger über 10.000 € zugesprochen.

Mein Rat: Ignorieren Sie das Schreiben Ihres Ex-Bewerbers zunächst. Falls jedoch eine Auskunftsklage kommt, sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Erteilen Sie künftig bei jeder offenen Stelle der Arbeitsagentur einen Vermittlungsauftrag, der auch Schwerbehinderte umfasst. Das bedeutet nicht, dass Sie zwingend einen Bewerber aus diesem Kreis einstellen müssen. Falls Sie das betreffende Häkchen in Ihrer Bewerbersoftware oder auf dem Portal der Agentur nicht sofort finden, lassen Sie sich im Gespräch mit einem Sachbearbeiter kurz den Weg weisen.

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