EBM & GOÄ richtig abgerechnet

Wirtschaftlichkeitsbonus: So viel Honorar steht Ihnen mit den angepassten Fallwerten zu

Seit Jahren erhalten Sie und Ihre Kollegen einen Wirtschaftlichkeitsbonus „Labor“. In Ihrer Honorarabrechnung wird er auch immer ausgewiesen. Doch wie er errechnet wird und ob sie die Höhe beeinflussen können, […]

Renate Tief

21.04.2025 · 4 Min Lesezeit

Seit Jahren erhalten Sie und Ihre Kollegen einen Wirtschaftlichkeitsbonus „Labor“. In Ihrer Honorarabrechnung wird er auch immer ausgewiesen. Doch wie er errechnet wird und ob sie die Höhe beeinflussen können, ist vielen Ärzten nicht bekannt. Nach Absenkung der Laborleistung wurde auch die Höhe des Wirtschaftlichkeitsbonus angepasst. Nachfolgend erläutere ich Ihnen, wie es sich mit der Absenkung der Laborleistung und der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus verhält.

Wie hoch ist der Wirtschaftlichkeitsbonus?

Die für Sie zuständige KV fügt Ihrer Abrechnung die EBM-Ziffer 32001 hinzu. Sie und Ihre Kollegen können einen Wirtschaftlichkeitsbonus erhalten, wenn Sie eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale der EBM-Kapitel 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 bis 18, 20, 21, 26, 27 oder 30.7 abrechnen dürfen. Je nach Fachgruppen erhalten Sie ein unterschiedlich hohes Honorar. Fachgruppen, die umfangreiche Labordiagnostik veranlassen oder durchführen (müssen), erhalten einen höheren Punktwert und mithin einen höheren Betrag.

FachrichtungPunkteHonorar (€)
Allgemeinärzte, Praktische Ärzte, Hausärztliche Internisten192,354556
Kinderund Jugendmediziner172,106878
Chirurgen30,371802
Gynäkologen101,23934
HNO-Ärzte60,743604
Hautärzte101,23934
Humangenetiker30,371802
fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt (SW)151,85901
fachärztliche Internisten mit SW je nach Schwerpunkt, z. B. GastroenterologieKardiologie15

6
  1,85901 0,743604
Neurologen, Neurochirurgen60,743604
Orthopäden ohne SP Rheumatologie30,371802
Urologen151,85901
Wichtig: Diese Tabelle ist nicht abschießend, d. h., bei dieser Tabelle handelt es sich um einen Auszug der verschiedenen Fachrichtungen. Hier handelt es sich nicht um das Honorar, das Sie ausbezahlt bekommen, sondern um den Betrag, der für die  Berechnung Ihres Wirtschaftlichkeitsbonus erforderlich ist.