Arbeitssicherheit

„Wo kann ich mich über den Arbeitsschutz informieren?“

Frage: „In meinem ambulanten Dienst kümmert sich niemand so wirklich um das Thema ‚Arbeitsschutz‘. Ich würde mich z. B. zu meinen spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz gern einmal beraten lassen. Kann […]

Nicole Ott

12.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „In meinem ambulanten Dienst kümmert sich niemand so wirklich um das Thema ‚Arbeitsschutz‘. Ich würde mich z. B. zu meinen spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz gern einmal beraten lassen. Kann mir da irgendjemand weiterhelfen? Wer ist denn vom Gesetz her verantwortlich?“

Antwort: Generell ist Ihr Arbeitgeber verantwortlich, sich um den Arbeitsschutz in seinem Betrieb zu kümmern. Manchmal wird diese Aufgabe auch auf eine (externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit übertragen. Fragen Sie Ihre PDL, ob es so jemand Benannten bei Ihnen gibt.

Sie können sich mit Ihren Rückfragen und Ihrem Wunsch nach Beratung auch jederzeit an den Betriebsarzt wenden. Ein solcher ist in jedem Betrieb Pflicht. Auch er informiert in der betrieblichen Sprechstunde über Arbeits- und Gesundheitsschutz, Vorsorgeuntersuchungen sowie mögliche Infektionsgefahren. Ebenfalls können (Folge-)Untersuchungen nach Arbeitsunfällen wie beispielsweise Nadelstichverletzungen durchgeführt werden.

In der Regel gibt es ein kleines internes Gremium zur Arbeitssicherheit, das vierteljährlich im Betrieb zusammenkommt und alle Fragen rund um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und die Arbeitssicherheit bespricht. Protokolle zu diesen Sitzungen müssten ebenfalls einzusehen sein. Ich empfehle Ihnen die offene Kommunikation dazu. Machen Sie Ihren Wunsch (gegebenenfalls auch mehrmals) deutlich, dass Sie daran Interesse haben und eine individuelle Beratung wünschen.

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