QUALITÄTSMANAGEMENT

WORAUF IHRE MITARBEITER BEI DER SAUERSTOFFGABE ACHTEN MÜSSEN

Wenn ein Bewohner mit Lungen- oder Herzerkrankungen in Ihre Einrichtung einzieht, haben manche von ihnen sich schon seit längerer Zeit an ein Sauerstoffgerät gewöhnt. Dies führt häufig zu Unstimmigkeiten bei […]

Brigitte Leicher

21.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Wenn ein Bewohner mit Lungen- oder Herzerkrankungen in Ihre Einrichtung einzieht, haben manche von ihnen sich schon seit längerer Zeit an ein Sauerstoffgerät gewöhnt. Dies führt häufig zu Unstimmigkeiten bei der Handhabung.

Sauerstoff ist ein Arzneimittel. Daher dürfen Ihre Mitarbeiter es nur auf ärztliche Anordnung verabreichen und benötigen eine genaue Anordnung des Arztes. Diese umfasst folgende Angaben:

  • Flussrate pro Minute, in Liter/Minuten
  • Dauer der Anwendung in Stunden
  • Art der Anwendung, d. h. für 24 Stunden am Tag oder bei Bedarf

Ebenso wie bei allen anderen Bedarfsmedikationen gehören hierzu die Einzeldosis (die Durchflussrate und die Höchstdauer pro Gabe), die maximale Dosis in 24 Stunden (die Gesamtstundenzahl pro Tag) sowie die genaue Indikation.

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