Das Lebensende ist eine besonders sensible Phase, die sowohl für die betroffenen Bewohner als auch für deren Angehörige und Sie als Betreuungskräfte eine Herausforderung darstellt. In dieser Zeit spielen ethische Überlegungen eine zentrale Rolle, insbesondere, was die Wahrung der Selbstbestimmung des sterbenden Bewohners, die richtige Balance zwischen Nähe und Distanz sowie den Umgang mit den Wünschen und Bedürfnissen aller Beteiligten betrifft.
Bewohner haben am Lebensende oft spezifische Wünsche und Bedürfnisse, die es zu erkennen und zu respektieren gilt. Diese können sehr unterschiedlich sein: Manche Menschen wünschen sich, im Kreise ihrer Angehörigen zu sterben, während andere die Ruhe und den Rückzug bevorzugen. Es ist von großer Bedeutung, die individuellen Wünsche des sterbenden zu Betreuenden in den Mittelpunkt zu stellen und alles daran zu setzen, dass diese Wünsche erfüllt werden.
SELBSTBESTIMMUNG AM LEBENSENDE
Die Selbstbestimmung eines Menschen endet nicht, wenn er das Ende seines Lebens erreicht. Jeder Bewohner hat das Recht, über seine Behandlung und die Pflege mitzubestimmen, die er erhält. Dazu gehört auch das Recht, bestimmte medizinische Maßnahmen abzulehnen, selbst wenn diese theoretisch das Leben verlängern könnten. Als Betreuungskraft ist es Ihre Aufgabe, diese Entscheidungen zu respektieren und zu verteidigen, wo nötig – auch gegenüber Angehörigen, die möglicherweise andere Vorstellungen haben. Fragen Sie frühzeitig, ob es eine Patientenverfügung gibt. Auch wenn dies vor allem Ihre Kollegen aus der Pflege betrifft, sollten Sie ebenfalls wissen, ob eine Verfügung existiert und was darin steht, falls Sie mit Zugehörigen in der Sterbephase Kontakt haben.
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