Professionelle BG-Abrechnung

Wundversorgung: UV-GOÄ und GOÄ im Vergleich

Die Versorgung von Wunden gehört zu Ihrem Tagesgeschäft. Bei Arbeitsunfällen rechnen Sie die Wundversorgung nach UV-GOÄ ab. Hierbei drohen Ihnen Umsatzverluste, wenn Sie die kleinen Unterschiede in den Leistungsvorgaben zwischen […]

Renate Tief

24.02.2025 · 3 Min Lesezeit

Die Versorgung von Wunden gehört zu Ihrem Tagesgeschäft. Bei Arbeitsunfällen rechnen Sie die Wundversorgung nach UV-GOÄ ab. Hierbei drohen Ihnen Umsatzverluste, wenn Sie die kleinen Unterschiede in den Leistungsvorgaben zwischen GOÄ und UV-GOÄ übersehen. Denn der Teufel steckt auch hier im Detail. Beachten Sie diese Feinheiten, damit Ihnen kein Honorar verloren geht.

Wichtige Abrechnungsbestimmung!

Den Begriff „klein“ wenden Sie bei folgenden Eingriffen nicht an (soweit zu der jeweiligen Leistung nichts anderes bestimmt ist):

  • am Kopf
  • an den Händen sowie
  • bei Kindern bis zum 6. Geburtstag