Aktuelle Leserfragen aus der Pflege

Zählen geteilte Bettseitenteile als FEM?

Frage: „Es gibt zwischen uns und dem MD immer wieder Differenzen bezüglich FEM bei Niederflurbetten mit geteilten Bettgittern. Wir sind der Meinung: Bei geteilten Bettseitenteilen kann der Bewohner durch den […]

Nicole Ott

31.07.2025 · 3 Min Lesezeit

Frage: „Es gibt zwischen uns und dem MD immer wieder Differenzen bezüglich FEM bei Niederflurbetten mit geteilten Bettgittern. Wir sind der Meinung: Bei geteilten Bettseitenteilen kann der Bewohner durch den freien Zwischenraum aus dem Bett heraus, wenn er das will, sie sind also keine FEM. Der MD sieht das anders und meint, so pauschal könnten wir das nicht sehen. Wie ist Ihre Meinung dazu?“

Antwort: Ja, ja, der MD, da hat man es manchmal wirklich nicht leicht, da kann ich auch ein Lied davon singen … und gerade das Thema „FEM“, das Sie ansprechen, hat leider wie so vieles in der professionellen Pflege den Nachteil, dass es kein reines Schwarz und Weiß gibt, sondern viele Graustufen, bei denen wir in den fachlichen Diskurs gehen sollten.

Betrachten Sie den Einzelfall

Generell gilt bei FEM: Es zählt alles dazu, mit dem wir Pflegekräfte einen Menschen an seiner willentlichen Fortbewegung hindern. Fixiere ich einen Pflegekunden, ist uns allen klar: Das ist natürlich eine FEM. Lege ich aber z. B. einen zu Pflegenden zur Mittagsruhe in einen Sitzsack (und nicht ins Bett, weil er aus diesem immer aufsteht und so nicht zur Ruhe kommt), ist die Antwort schon nicht mehr ganz so eindeutig.

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