Variable Gehaltsbestandteile sind auch in der Pflege immer öfter anzutreffen. Vor allem Leitungskräften werden in solchen Vergütungssystemen über Zielvorgaben – etwa eine bestimmte Auslastung oder Neuakquise ambulanter Kunden – Anreize für ihr Engagement gesetzt. Warum Sie solche Vereinbarungen regelmäßig und frühestmöglich mit Leben füllen sollten, zeigt ein aktuelles Urteil.
BAG spricht Führungskraft Schadensersatz zu
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 19. Februar 2025, dass eine Führungskraft eine Nachzahlung in Höhe von 16.000 € erhält, weil ihr Arbeitgeber die Zielvereinbarung zu spät kommunizierte (Az.: 10 AZR 57/24).
Der Fall im Überblick
Vergütungsmodell: 30 % des variablen Gehalts basierten auf individuellen Zielen, 70 % auf Unternehmenszielen.
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