ARBEITSRECHT: RECHTE, PFLICHTEN & REGELUNGEN

Zielgespräch vertrödelt? Schadensersatz droht!

Variable Gehaltsbestandteile sind auch in der Pflege immer öfter anzutreffen. Vor allem Leitungskräften werden in solchen Vergütungssystemen über Zielvorgaben – etwa eine bestimmte Auslastung oder Neuakquise ambulanter Kunden – Anreize […]

Arnd von Boehmer

09.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Variable Gehaltsbestandteile sind auch in der Pflege immer öfter anzutreffen. Vor allem Leitungskräften werden in solchen Vergütungssystemen über Zielvorgaben – etwa eine bestimmte Auslastung oder Neuakquise ambulanter Kunden – Anreize für ihr Engagement gesetzt. Warum Sie solche Vereinbarungen regelmäßig und frühestmöglich mit Leben füllen sollten, zeigt ein aktuelles Urteil.

BAG spricht Führungskraft Schadensersatz zu

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 19. Februar 2025, dass eine Führungskraft eine Nachzahlung in Höhe von 16.000 € erhält, weil ihr Arbeitgeber die Zielvereinbarung zu spät kommunizierte (Az.: 10 AZR 57/24).

Der Fall im Überblick

Vergütungsmodell: 30 % des variablen Gehalts basierten auf individuellen Zielen, 70 % auf Unternehmenszielen.

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