Wir beschäftigen in unserem Haus eine Mitarbeiterin, die fortlaufend krank ist. Dabei legt sie immer wieder recht auffällige Krankmeldungen vor, die uns verdächtig vorkommen. So war sie nun bereits 2-mal in Zeiträumen krank, für die wir ihr den Urlaub verweigert haben. Für uns ist das alles nicht mehr plausibel und wir haben den Verdacht, dass sie gar nicht krank ist. In welchen Fällen können wir denn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) anzweifeln?
FRIEDERIKE B., FREUDENSTADT
REDAKTION:Tatsächlich gibt es verschiedene Gründe, bei denen Gerichte bestätigt haben, dass hier Zweifel an einer AU angezeigt sind. Dazu gehört genau die von Ihnen beschriebene Situation, dass ein Mitarbeiter für die Zeit der AU vorab Urlaub beantragt hat, der abgelehnt wurde. Die AU steht so in unmittelbarem Zusammenhang und es besteht der Verdacht, dass diese die „Quittung“ für den abgelehnten Urlaub ist. Dann können Zweifel gehegt werden, wenn Arbeitnehmer ihr Fernbleiben vorab ankündigen oder wenn sie bei Tätigkeiten beobachtet werden, die gegen die Arbeitsunfähigkeit sprechen. So ist sicherlich ein ausgiebiges aktives Skiwochenende in einer Phase der Arbeitsunfähigkeit mehr als verdächtig. Auch in folgendem Fall haben Arbeitsrichter erhebliche Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Eine Arbeitnehmerin kündigte nach einem Streit und räumte trotz 6-wöchiger Kündigungsfrist den Arbeitsplatz. Sie nahm auch alle privaten Gegenstände mit. Anschließend legte sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses eine AU-Bescheinigung vor (LAG Niedersachsen, Urteil vom 07.05.2007, Az.: 6 Sa 1045/05 bzw. aktuelles BAG-Urteil vom 13.12.2023, Az. 5 AZR 137/23).
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