LESERFRAGE 1

„Kann meine PDL tatsächlich innerhalb von 4 Wochen kündigen?“

Ihre Frage: „Die PDL meines Pflegedienstes hat gekündigt. Sie hat hierbei eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende angenommen. Hintergrund ist, dass sie ein attraktiveres Jobangebot von einem anderen Pflegedienst […]
21.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Ihre Frage:

„Die PDL meines Pflegedienstes hat gekündigt. Sie hat hierbei eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende angenommen. Hintergrund ist, dass sie ein attraktiveres Jobangebot von einem anderen Pflegedienst bekommen hat. Die PDL arbeitet seit 12 Jahren bei mir und ich frage mich, ob sie tatsächlich eine so kurze Kündigungsfrist hat. Im Arbeitsvertrag steht zu den Kündigungsfristen nur: „Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.“

Meine Antwort:

So wie es aussieht, hat die PDL die Kündigungsfrist korrekt berechnet. Denn in § 622 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) steht, dass die Kündigungsfrist für Mitarbeiter – unabhängig von der Beschäftigungsdauer – 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende beträgt. Nur für Sie als Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit. Dies ergibt sich dann aus § 622 Abs. 2 BGB.

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