Thema: So organisieren Sie Fortbildungen

Pflegekompetenzgesetz: Das kommt auf Sie zu

Das lange von Lauterbach angekündigte Pflegekompetenzgesetz ist inzwischen von den Verbänden und Berufsorganisationen gesichtet worden. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Was ist das Ziel? Pflege soll dürfen, was […]

Sandra Herrgesell

01.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Das lange von Lauterbach angekündigte Pflegekompetenzgesetz ist inzwischen von den Verbänden und Berufsorganisationen gesichtet worden. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Was ist das Ziel?

Pflege soll dürfen, was sie kann

Ziel des Gesetzes ist es, die Eigenständigkeit der beruflichen Pflege zu fördern und damit unter anderem den Beruf des Pflegefachmanns oder der -fachfrau attraktiver zu machen. Unter anderem sieht das Gesetz vor,

  • Vorbehaltsaufgaben der Pflege auch im Rahmen leistungsrechtlicher Vorschriften zu verankern,
  • heilkundliche Leistungen auch durch Pflegefachpersonen verantwortlich erbringen zu lassen,
  • Empfehlungen zur Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln nach § 40 SGB XI auch durch Pflegefachpersonen aussprechen zu lassen,
  • den Begriff der Pflegefachpersonen verbindlich für alle Pflegenden mit einer Erlaubnis nach § 1 Pflegeberufsgesetz festzulegen,
  • die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen zu verbessern,
  • in der Bundesregierung eine Beauftragung für Pflege zu etablieren.

Testen Sie jetzt „Qualität in der Pflege“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für Ihre Qualitätsbeauftragten!

Die professionelle Praxishilfe erleichtert die Einführung, Umsetzung und Überwachung der neuen Qualitätsstandards in der Altenpflege, damit Sie dort Leistung zeigen, wo der MD sein Augenmerk hat.