Vorbehaltsaufgaben effizient organisieren

Screening Mundgesundheit: Diese Punkte sind wichtig

Die regelhafte Umsetzung des Expertenstandards zur Mundgesundheit ist noch nicht in allen ambulanten Diensten und Pflegeheimen standardisiert. Vielen Pflegefachkräften ist z. B. immer noch nicht klar, nach welchen Kriterien sie […]

Nicole Ott

03.11.2025 · 3 Min Lesezeit

Die regelhafte Umsetzung des Expertenstandards zur Mundgesundheit ist noch nicht in allen ambulanten Diensten und Pflegeheimen standardisiert. Vielen Pflegefachkräften ist z. B. immer noch nicht klar, nach welchen Kriterien sie ein potenzielles Risiko beurteilen können.

Praxiserlebnis: „Meine PDL hat uns Fachkräften gestern gesagt, dass wir jetzt bei jedem neuen zu Pflegenden im Rahmen der Aufnahme die Mundgesundheit einschätzen müssen“, hat mir meine Bekannte Sarah heute erzählt. „Ich bin doch kein Zahnarzt! Woher soll ich wissen, ob ein neuer Pflegekunde Probleme mit seiner Zahnprothese oder seiner Mundschleimhaut hat oder nicht? Solch eine Regelung ist doch total unsinnig, oder?“

Was hätten Sie Sarah geantwortet und vor allem: Wie sind die Vorgaben in Ihrem Betrieb? Ist die Risikoeinschätzung auch bereits Pflicht und wenn ja, wie führen Sie diese durch? Denn darum geht es im 1. Schritt bei der Umsetzung des Expertenstandards.

Risiko sicher einschätzen

Es ist eindeutig gesetzlich geregelt: Die Umsetzung aller Expertenstandards ist Pflicht. Genauso wie Sie sich z. B. um das Dekubitusrisiko und die damit verbundene Prophylaxe kümmern, müssen Sie sich seit 2023 auch mit der Mundgesundheit Ihrer zu Pflegenden auseinandersetzen. Im Rahmen der Neuaufnahme sowie nach gravierenden Veränderungen des Allgemeinzustandes gilt es, eine 1. Risikoeinschätzung durchzuführen, das sogenannte „Screening“.

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