Verwahrlosung ist ein häufiges und ernstes Problem bei Menschen mit Demenz. Eine Studie aus den USA fand heraus, dass 25 bis 50 % aller Menschen mit Demenz, die allein leben, Anzeichen für Vernachlässigung und Verwahrlosung zeigen. Wann muss – ggf. gegen den Willen Betroffener – eingeschritten werden? Kann dem Problem sogar vorgebeugt werden?
Schmutz, Dreck, Verwahrlosung – warum Sie sich damit beschäftigen müssen
Pflegefachleute sind dem Schutz der ihnen anvertrauten Menschen verpflichtet. Die Pflicht, zu handeln, ergibt sich unter anderem aus: Nach § 11 SGB XI haben Pflegekräfte die Aufgabe, Pflegebedürftige zu unterstützen und zu schützen. Dazu gehört auch, Gefährdungen zu erkennen und zu handeln. Im § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung) geht es zwar um Kinder, die Anwendung ist aber im Grundsatz auch auf andere schutzbedürftige Gruppen wie ältere oder pflegebedürftige Menschen übertragbar. Hinzu kommen länderrechtliche Regelungen sowie berufs- und vertragsrechtliche Regelungen und Vorschriften nach Berufsordnung.
Präventions- und Interventionsstrategien
Früherkennung und Intervention: Durch Ihre regelmäßigen Hausbesuche und die Besuche Dritter können Verwahrlosungs tendenzen frühzeitig auffallen. Dann gilt es, die richtigen Maß nahmen einzuleiten, bevor Verwahrlosung eintritt – z. B. durch hauswirtschaftliche Hilfen, Nachbarschaftshelfer und andere Dienste. Es ist besonders wichtig, früh zu reagieren und ein Netzwerk zu bilden, denn ist Verwahrlosung gegeben kann es sehr schwierig werden, die Situation zu lösen.
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